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Was ist ein Bildungsurlaub?

Jeder Arbeitnehmer in Hessen hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr.
Wird der Bildungsurlaub in dem betrffenden Jahr nicht  wahrgenommen, kann er mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden. Nur vom Hessischen Sozialministerium anerkannte Träger dürfen Bildungsurlaube durchführen. Das detaillierte Konzept eines jeden Bildungsurlaubs muss der Träger vor Veranstaltungsbeginn dem Ministerium vorlegen. Anerkannt werden grundsätzlich nur Veranstaltungen, die der politischen oder der beruflichen Bildung dienen.


Wie beantragt man einen Bildungsurlaub?

Wenn Sie sich für eine Veranstaltung entschieden haben, müssen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie zu dem Termin freigestellt werden. Erst danach können Sie sich bei uns anmelden. Bitte verwenden Sie dazu das hier angelegte Formular. Sie erhalten von uns dann eine Bestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Freistellung vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, muss das in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der ersten, mündlichen Mitteilung erfolgen, und zwar schriftlich mit Darlegung der Gründe.

Unsere Bildungsurlaubsseminare stehen allen offen. Sie können an unseren Seminaren auch teilnehmen, wenn wir diese als Bildungsurlaub ausgeschrieben haben und Sie keinen Bildungsurlaub beantragen können oder wollen.


Was tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?

Sollten Sie Schwierigkeiten bekommen, weil Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen wollen, dann wenden Sie sich bitte entweder an uns, an Ihren Betriebsrat oder an den Jugendvertreter. Eine Ablehnung ist möglich, wenn dringende betriebliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen. Allerdings ist chronischer Personenmangel kein hinreichender Ablehnungsgrund. Sollte Ihre Teilnahme aus inhaltlichen Gründen abgelehnt werden, bitten wir Sie uns möglichst rasch zu informieren.
  verantwortlich im Sinne der §§ 7ff. TMG: Klaus Heil, ViB